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Compliance & Code of Conduct

Compliance

Das Thema Compliance, also die Einhaltung von Regeln und Gesetzen, ist ein unverzicht­barer Bestand­teil unseres Geschäfts­alltages. Mithilfe unseres Code of Conducts (Verhaltens­kodex) vermitteln wir unseren Mitar­beitern wesent­liche Richtlinien sowie Verhaltens­anforderungen, die wir uns im Rahmen einer frei­willigen Selbst­bindung auferlegt haben. Unser Verhaltens­kodex gilt dabei für alle Mitar­beiter, gleich welcher Hierarchie­ebene, und zeigt auf, wie wir Integrität in unserem täglichen Handeln umsetzen.

Code of Conduct (Verhaltenskodex)

Verbot von Korruption & Bestechung
Wir tole­rieren keine Korruption und unter­stützen keine Geld­wäsche. Bestechungs­versuche sind von jedem Mitarbeiter unverzüglich an den jew. Vorge­setzten zu melden. Zudem hat jeder Mitarbeiter die Vor­schriften und Gesetze gegen Geld­wäsche zu beachten. Sämtliche Verdachts­fälle, die auf Geld­wäsche hinweisen, sind ebenfalls unverzüglich dem jeweiligen Vor­gesetzten zu melden.

Umgang mit Zuwendungen von Dritten
Zuwen­dungen von Dritten sind strikt abzu­lehnen, sofern sie mit einer konkreten Gegen­leistung verbunden sind oder als Versuch einer Beein­flussung verstanden werden könnten. Unab­hängig davon sind sämtliche Zuwen­dungen von Dritten abzulehnen, sofern sie gegen interne Richt­linien oder Gesetze verstoßen. Zuwendungen, wie Einla­dungen oder Geschenke, dürfen generell nur angenommen werden, wenn sie sich in angemessenem Rahmen bewegen und mit o.g. Richt­linien konform sind.

Vermeidung von Interessenkonflikten
Wir verpflich­ten uns, private und berufliche Interessen strikt zu trennen und Entschei­dungen ausschließ­lich im Sinne sowie zum Wohle des Unter­nehmens zu treffen. Die Nutzung privater Vorteile aus Geschäft­beziehungen ist untersagt. Wir verhalten uns rechtmäßig und verpflichten uns, Interesse­nkonflikte zu vermeiden. Jeglicher Verdacht auf Interessen­konflikte zwischen privaten und geschäftlichen Angelegen­heiten ist von jedem Mitarbeiter umgehend an den jew. Vorge­setzten zu melden.

Diskriminierung als Tabu und fairer Umgang aller Mitarbeiter untereinander
Wir tolerieren keine Diskrimi­nierung, Mobbing, jegliche Art von Rassismus oder sexuelle Belästigung. Ein respekt­voller, fairer und sachlicher Umgang unter allen Mitar­beitern ist unser oberstes Gebot. Jeder Mitar­beiter ist dazu verpflichtet, die persönliche Würde anderer zu achten.

Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
Wir beachten die Menschen­rechte und dulden keine Kinder- bzw. Zwangs­arbeit. Dies erwarten wir auch von all unseren Kunden, Lieferanten und Partnern.

Schweigepflicht über Unternehmens- und Geschäftsdaten
Wie verpflichten uns zu absoluter Ver­schwiegen­heit über Unternehmens- und Geschäfts­daten, selbst über das Arbeits­verhältnis hinaus. Unternehmens­interne Daten dürfen weder zur Nutzung eigener Interessen benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Vertrau­lich­keit gilt gleicher­maßen für Infor­mationen, die wir von unseren Kunden, Lieferanten oder Geschäfts­partnern erhalten.

Umweltfreundliches Handeln
Wir handeln nach­haltig, umwelt­bewusst und ressourcen­schonend. Jeder Mitarbeiter hat in seinem Arbeits­bereich eigen­verantwort­lich dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Gesetze, internen Richt­linien sowie Vor­schriften zum Umwelt­schutz eingehalten werden.

Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
Gleich­heit und Gleich­berech­tigung stellen für uns wichtige Grund­werte da. Unsere Wertschätzung ist für alle Mitarbeiter gleich. Daher erhält jeder Mitarbeiter dieselben beruflichen Aufstiegs- bzw. Entwicklungs­chancen und wird nicht aufgrund seiner sozialen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seiner Nationalität, seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt.

Beachtung von Arbeitssicherheitsstandards
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Daher ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Arbeits­sicherheit sowie zur Unfall­verhütung einzu­halten. Mögliche Unfall­quellen sind von jedem Mitarbeiter unverzüg­lich dem jew. Vorgesetzten zu melden oder nach Möglich­keit selbst zu beseitigen.

Sorgsamer Umgang mit Betriebseigentum
Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Betriebs­eigentum um. Betriebs­mittel oder -einrichtungen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend und nicht in unzu­lässiger Weise zu privaten Zwecken missbraucht werden.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Den Verhaltenkodex für Lieferanten finden Sie in unserem Downloadbereich.

Mössner Compliance Management System

Für Mössner ist es unabdingbar, dass sich alle Mitarbeiter/-innen an die internen Richtlinien sowie Verhaltenskodizes, als auch an Gesetze und Regeln halten. Für uns heißt das, dass wir uns an interne und externe Regeln halten und nach unseren Unternehmenswerten handeln. Unser Werte und unser Code of Conduct sind unsere Grundsätze und geben uns Orientierung im Alltag und in kritischen Situationen. Aus diesem Grund möchte Mössner sowohl seinen Mitarbeiter(n)/-innen als auch externen Anspruchsgruppen, d.h. Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern oder auch der Öffentlichkeit, die Möglichkeit geben, illegale oder unethische Verhaltensweisen innerhalb der Firma August Mössner GmbH + Co. KG anzuzeigen.

Möglichkeiten für die Meldung von Compliance-Verstößen

Mögliche Compliance-Fälle können an unseren Compliance-Beauftragten über folgende E-Mail-Adresse gemeldet werden:

Um Ihre Verdachtsfälle möglichst schnell und effektiv bearbeiten zu können, möchten wir Sie bitten, die Schilderung des Falls so konkret wie möglich auszuführen.

(Wer? Was? Wie? Wo? Wann?)

Hilfreich wäre es ebenso, wenn Sie Ihre Kontaktdaten für weitere Rückfragen hinterlassen würden.

Falls Sie Ihre Identität jedoch wahren möchten, können Sie Hinweise auch auf anonymem Wege über folgende postalische Adresse abgeben:

Persönlich / Vertraulich

Compliance Officer

August Mössner GmbH + Co. KG

Hohenstaufenstraße 3

73569 Eschach, Deutschland

Bitte beachten Sie, dass unser Compliance-Officer dazu verpflichtet ist, alle gemeldeten Compliance-Fälle absolut vertraulich zu behandeln.

Ihre Identität wird während sämtlicher Schritte des Verfahrens vertraulich behandelt und insbesondere Dritten nicht offenbart, weder der beschuldigten Person selbst noch anderen Personen bei Mössner.